Maria Dimartino ist Rechtsanwältin, gehört zu unseren Sponsoren und nimmt selbst am SaarCamp teil. Und als Teilnehmerin möchte sie auch eine eigene Session anbieten:  Arbeitsrecht & Socialmedia. Der ein oder andere erinnert sich da vielleicht an eine Meldung aus dem Dezember, da ging es um die Frage ob und wie weit ein Betriebsrat beim Facebook-Auftritt eines Unternehmens mitreden darf (kurz: darf er). Also ein Thema, das einiges an Fragen und Konfliktpotential bietet.

Diese Session dürfte also sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer interessant sein – ob sie stattfindet, entscheiden die Teilnehmer am Wochenende vor Ort:

Vortrag zu Typischen Fallen im Bereich Arbeitsrecht & Socialmedia mit anschließender Diskussion zum Thema Arbeit4.0 – NewWork (Was ist eigentlich NewWork?)

Facebook, Twitter und Xing sind fester Bestandteil unserer Lebensgewohnheit. Längst beschränkt sich das Teilen von Fotos, Posts und Likes nicht mehr auf das Privatleben – Arbeitskollegen und sogar Vorgesetzte sind selbstverständlich auch „Freunde“.
Wie folgenschwer allerdings schon ein einziger falscher Klick im Netz sein kann, scheint besonders jungen Arbeitnehmern oder Facebook-Neulingen oftmals nicht bewusst zu sein. Die durch Partyfotos in Zweifel gezogene Krankmeldung ist nur ein Beispiel dafür, dass immer mehr Urteile im Arbeits- und Kündigungsrecht ursprünglich auf Online-Aktivitäten zurückzuführen sind. Denn auch Delikte wie Beleidigung, Loyalitätsverletzung oder Verrat von Betriebsgeheimnissen im Internet sind den Arbeitsgerichten nicht mehr unbekannt.

Nicht vergessen: Ob es zu einer Session kommt oder nicht, wird erst beim SaarCamp vor Ort im Rahmen der Sessionplanung entschieden – hier entscheiden die Teilnehmer selbst, welche Themen sie mehr oder weniger stark interessieren. Auch können selbstverständlich noch direkt vor Ort Sessions vorgeschlagen werden. Sessionvorschläge, die vorab bei uns eingehen, veröffentlichen wir hier, um einen kleinen Überblick darüber zu geben, welche Themen möglicherweise stattfinden werden.